Aktuelles

Öffnungszeiten:       Donnerstag     15:45 – 16:45 Uhr (nicht an Feiertagen)

Bitte beachten Sie auch die freien Plätze in unseren Kursen weiter unten auf dieser Seite.


Liebe ÜbungsleiterInnen, liebe TeilnehmerInnen,

Die Geschäftsstelle ist Donnerstags geöffnet. Sie erreichen uns auch per Mail, Post oder per Telefon. Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren wollen, können Sie Ihre Mitteilung auf unseren Anrufbeantworter sprechen. Nennen Sie dabei bitte auch Ihren Namen und ihre Telefonnummer, damit wir sie bei Fragen zurückrufen können

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße vom Vorstand des Kneipp-Vereins


Einladung zur Mitgliederversammlung                             21.02.2025

Sehr geehrtes KNEIPP-VEREIN-Mitglied,

der Vorstand lädt Sie herzlich ein zu der Mitgliederversammlung am

Samstag, 22. März 2025 um 15 Uhr in die Räume der AWO Ortsverein Fallersleben e.V., Hoffmannstraße 7

Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der ordentlichen Einladung und Beschlussfähigkeit
  3. Gedenken der Verstorbenen
  4. Genehmigung der Tagesordnung
  5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2024
  6. Geschäftsbericht 2024
  7. Rechnungsbericht 2024
  8. Bericht der Revisoren
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Haushaltsplan 2025
  11. Satzungsänderung der §3, §9, §10, §11, §12, §14, §15, und §16 (siehe unten)
  12. Wahl des Teamvorstandes
  13. Wahl eines Revisors / einer Revisorin
  14. Ehrungen
  15. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung können schriftlich bis zum 15.03.2025 beim Kneipp-Verein-Fallersleben, Marianne Adler, Hoffmannstraße 7, 38442 Wolfsburg, eingereicht werden.

Wir weisen darauf hin, dass die neue Satzung auf der Homepage und in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Marianne Adler

-Vorsitzende-

Satzungsänderungen

Alte Fassung                                                          Neue Fassung

§ 3 Gemeinnützigkeit, Zweck, Aufgaben

2. Zweck des Vereins ist die Gesundheitsförderung. Darüber hinaus will der Verein die Lehre Sebastian Kneipps vom gesunden Leben und naturgemäßen Heilen – sinngemäß erweitert und vertieft, wissenschaftlich untermauert und zeitgemäß dargestellt – den Menschen vermitteln.

2. Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Darüber hinaus will der Verein die Lehre Sebastian Kneipps vom gesunden Leben und naturgemäßen Heilen – sinngemäß erweitert und vertieft, wissenschaftlich  untermauert und zeitgemäß dargestellt – den Menschen vermitteln.
§ 9 Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Der Vorstand bestimmt Zeit und Ort der Mitgliederversammlung und beruft sie mindestens vier Wochen vor dem festgesetzten Termin per Artikel in der „Wolfsburger Allgemeinen“ und den „Wolfsburger Nachrichten“ ein. Die Tagesordnung liegt vier Wochen vor dem Termin in der Geschäftsstelle aus und kann dort eingesehen werden.
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist einmal im Kalenderjahr einzuberufen. Der Vorstand bestimmt Zeit und Ort der Mitgliederversammlung. Die Einladung erfolgt per E-Mail an die dem Verein zuletzt vom Mitglied bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Mitglieder, die keine E-Mail-Adresse besitzen, werden per Brief eingeladen. Die Einladungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Frist für Briefsendungen beginnt mit dem Tag des Einwurfs der Einladung (Poststempel). Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekanntgegebene Wohnadresse bzw. E-Mail-Adresse gerichtet ist.
2. Anträge zur Jahreshauptversammlung können von stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden. Die Anträge sind zu begründen und müssen der/dem 1. Vorsitzenden spätestens 7 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich zugehen. 2. Anträge zur Jahreshauptversammlung können von stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden. Die Anträge sind zu begründen und müssen dem Vorstand spätestens 7 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich zugehen.
6. Die Amtsdauer der Revisoren beträgt vier Jahre. Die Buchprüfung findet jährlich statt. Das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung zu berichten. 6. Die Amtsdauer der Revisoren beträgt zwei Jahre. Die Buchprüfung findet jährlich statt. Das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung zu berichten.
8. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. 8. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar. Juristische Personen haben kein Stimmrecht.
§10 Vorstand

1.   Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:

a)    1. Vorsitzende/r

b)    2. Vorsitzende/r

c)    Schatzmeister/in

d)   Stellvertr. Schatzmeister/in

e)   Schriftführer/in

f)    Stellvertr. Schriftführer/in

 

1. Der gesamte Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er besteht aus mindestens drei bis zu sieben Mitgliedern (Teamvorstand) von denen jeweils zwei gemeinsam vertretungsberechtigt sind.

2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

 

 

 

2. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die interne Aufgabenverteilung unter den Vorstandsmitgliedern geregelt wird. Sie ist den Mitgliedern zugänglich zu machen. Jeder ist mit schriftlicher Zustimmung der anderen Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den 1. Vorsitzende/n, die/den 2. Vorsitzende/n und den/die Schatzmeister/in vertreten. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam.

Jeder ist mit schriftlicher Zustimmung der beiden anderen Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt.

Entfällt, da in 1. und 2. enthalten
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Jedes Mitglied des Vorstandes muss stimmberechtigtes Mitglied des Kneipp-Vereins Fallersleben e.V. sein. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. 3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Jedes Mitglied des Vorstandes muss stimmberechtigtes Mitglied des Kneipp-Vereins Fallersleben e.V. sein. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.
5. Die/der 1. Vorsitzende oder die/der2. Vorsitzende kann gleichzeitig ein zweites Vorstandsamt ausüben. entfällt
6. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes – mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter – vor Ablauf der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand die frei gewordene Stelle bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch besetzen. 4. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand die frei gewordene Stelle bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch besetzen.

 

8. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Vorstandes, darunter der/die 1. oder 2. Vorsitzende anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. 6. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Vorstands anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.

 

Gab es nicht. 7.  Der Vorstand erlässt Ordnungen (z.B. Beitragsordnung, Geschäftsordnung, Ehrenordnung).
§11 Beirat

Der Beirat kann bis zu 8 Mitglieder haben. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Beiratsmitglieder müssen Mitglieder des Kneipp-Vereins Fallersleben e.V. sein. Der Beirat ist zu allen Entscheidungen von grund-sätzlicher Bedeutung zu hören.

Der Beirat kann aus bis zu 8 Mitgliedern bestehen. Näheres regelt die Geschäftsordnung. Der Beirat wird vom Vorstand für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Beiratsmitglieder müssen Mitglieder des Kneipp-Vereins Fallersleben e.V. sein. Der Beirat ist zu allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung zu hören.
§12 Satzungsänderung

1.  Zu einem Beschluss, der eine Änderung dieser Satzung enthält, ist eine Mehrheit von Dreiviertel der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich.

 

 Satzungsänderung und Änderung des Vereinszweck

1.    Zu einem Beschluss, der eine Änderung dieser Satzung enthält, ist eine Mehrheit von Dreiviertel der in der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder erforderlich. Dies gilt auch für die Veränderung des Vereinszwecks.

 §14 Aufwandsentschädigung und         Aufwendungsersatz

2.   Lässt es die finanzielle Situation des Vereins zu, kann den Mitgliedern des Vorstandes und anderen beauftragten Helfern des Vereins bei Bedarf eine Aufwandsentschädigung gemäß § 3 Nr. 26a EStG gezahlt werden.

2.   Lässt es die finanzielle Situation des Vereins zu, kann den Mitgliedern des Vorstandes und anderen beauftragten Helfern des Vereins bei Bedarf eine Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG gezahlt werden.
 4.   Organträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben für Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind, einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto-, Telefon- und EDV-Kosten. Die Erstattung erfolgt in dem Umfang und in der Höhe, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt sind.  4.   Organträger, Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben für Aufwendungen, die ihnen durch die ehrenamtliche Tätigkeit für den Verein entstanden sind, einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto-, Telefon- und EDV-Kosten. Die Erstattung erfolgt in dem Umfang und in der Höhe, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt sind.
§15 Datenschutz

1.  Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten überpersönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.

2.  Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

–       das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,

–       das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,

–       das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,

–       das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-DVO,

–       das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,

–       das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und

–       das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO.

 

1.  Es gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.

Gab es vorher nicht. §16 Schlussbestimmung und Salvatorische Klausel

1.  Die Neufassung der Satzung tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung am folgenden Tag in Kraft. Sie ersetzt die alte Satzung und muss unverzüglich umgesetzt werden.

2.  Sollte eine der Bestimmungen dieser Satzungsneufassung ganz oder teilweise rechtswidrig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht      berührt. In einem solchen Fall ist die Satzung vielmehr ihrem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen.

3.  Wenn die Beanstandungen nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind, kann der Vorstand Abhilfe schaffen.

 


Wir bieten freie Plätze in folgenden Kursen an:

  • Qi Gong: Freitags, 10.30 – 11.30 Uhr, Veranstaltungsort Hofekampgebäude in Fallersleben.
  • Yoga: Dienstag, 08.30 – 10.00 Uhr, Veranstaltungsort Geräteturnhalle Siebsberg in Ehmen.
  • Yoga: Dienstag, 10.00 – 11.30 Uhr, Veranstaltungsort Geräteturnhalle Siebsberg in Ehmen.
  • Yoga: Montag, 15.30 – 17.00 Uhr, Veranstaltungsort Hofekampgebäude in Fallersleben.

Anmeldungen unter 05362-62087 oder info@kneipp-verein-fallersleben.de möglich.


Wir suchen:

Einen Wanderwart.

Vertretungsweise ÜbungsleiterInnen für Wassergymnastik. Diese Kurse finden Freitags 30 minütig in der Zeit von 15:30 – 19:00 Uhr statt.

Nähere Informationen unter info@kneipp-verein-fallersleben.de oder 05362-62087